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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11.OVG   

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https://dejure.org/2012,22059
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11.OVG (https://dejure.org/2012,22059)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2012 - 1 C 11236/11.OVG (https://dejure.org/2012,22059)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG (https://dejure.org/2012,22059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 2 S 2 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB
    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten des Artenschutzes; Grünspecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von großflächigen Festsetzungen privater Grünflächen in einem Bereich rückwärtiger Hausgärten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von großflächigen Festsetzungen privater Grünflächen in einem Bereich rückwärtiger Hausgärten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Flächennutzungsplan: Festsetzung privater Grünflächen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1304
  • ZfBR 2012, 779
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Zutreffend ist, dass die Gemeinde bei der Festsetzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, die damit verfolgten Belange des Gemeinwohls und die schützenswerten Interessen der Eigentümer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen muss (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 727; HessVGH, Urteil vom 17.06.2010, 4 C 713/09).

    Der Ausschluss jeglicher Bebauung ist nur dann verhältnismäßig, wenn gewichtige öffentliche Belange dafür sprechen und diese die entgegenstehenden Eigentumsbelange überwiegen; in die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 727; BVerwG, Beschluss vom 17.12.1998, NVwZ 1999, 984).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 10801/10

    Bauplanungsrecht; Ausschluss landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Dies ergebe sich schon daraus, dass der Bebauungsplan dazu führe, dass ein bislang dem Bauland gemäß § 34 BauGB zuzuordnender Bereich künftig nicht mehr bebaubar sei und dies vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nicht gerechtfertigt werden könne (vgl. Urteil des Senats vom 20.01.2011, 1 C 10801/10.OVG).

    Letztlich ist der Gegensatz von positiven oder negativen Planungszielen wenig zielführend zur Beantwortung der Frage, wann eine unzulässige Verhinderungsplanung vorliegt (Urteil des Senats vom 20.01.2011, 1 C 10801/10, LKRZ 2011, 177; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 875).

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Mit der Festsetzung privater Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB bringt der Plangeber zum Ausdruck, dass lediglich die Anlage und Unterhaltung einer begrünten Fläche gestattet ist (BVerwG, Urteil vom 16.02.1973, BVerwGE 42, 5 ).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Das Tatbestandsmerkmal wird daher restriktiv so ausgelegt, dass die Vorschrift die Überprüfung auf die äußere, objektiv fassbare Seite des Abwägungsvorgangs lenken und jede Ausforschung der Motive einzelner Entscheidungsträger ausschließen soll (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 21.08.1981, BVerwGE 64, 33 zu § 155 b Abs. 2 BBauG 1979).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Festsetzungen nach 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB können nicht allein aus Gründen des Naturschutzes oder des Landschaftsschutzes getroffen werden, sondern grundsätzlich nur aus städtebaulichen Gründen (hierzu vgl. ausführlich Steinberg, NJW 1981, 550 ff.), zu denen allerdings auch der Umweltschutz zählt (BVerwG, Beschluss vom 24.04.1991, NVwZ 1991, 877).
  • BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02

    Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Der Sache nach enthalten § 214 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 S. 2 Hs 2. BauGB insoweit auch ein Beweisermittlungsverbot (BVerwG, Beschluss vom 23.10.2002, NVwZ-RR 2003, 171 ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 4 BN 10.11

    Festsetzung von privaten Parkanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Über die Ausweisung "privat" oder "öffentlich" hinaus muss der Plangeber die Festsetzung nur in dem Maße hinaus konkretisieren, als es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist ( BVerwG, Beschluss vom 21.07.2011, ZfBR 2011, 776; Beschluss vom 27.07.1989, Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3 S. 2) Von Bedeutung können dabei insbesondere die Schutzzwecke sein, die mit der Festsetzung einer Grünfläche verbunden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 8 A 10976/07

    Baumschutzregelung; Beseitigungsverbot; Ausnahme; Ersatzmaßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Diese Regelung stellen keine unverhältnismäßigen Eingriffe in das Eigentum der Planbetroffenen dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.01.2008, 8 A 10976/07, AS RP-SL 35, 369; HessVGH, Urteil vom 06.08.1992, 3 UE 2486/91; VGHBW, Urteil vom 26.06.1984, NVwZ 1985, 63; Otto, NVwZ 1986, 900; Schink, DÖV 1991, 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1984 - 5 S 3072/83

    Baumschutzverordnung ist zulässige Eigentumsbeschränkung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Diese Regelung stellen keine unverhältnismäßigen Eingriffe in das Eigentum der Planbetroffenen dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.01.2008, 8 A 10976/07, AS RP-SL 35, 369; HessVGH, Urteil vom 06.08.1992, 3 UE 2486/91; VGHBW, Urteil vom 26.06.1984, NVwZ 1985, 63; Otto, NVwZ 1986, 900; Schink, DÖV 1991, 7).
  • VGH Hessen, 06.08.1992 - 3 UE 2486/91

    Baumschutz - hier: Fällgenehmigung für Birke neben einem Flachdachbungalow

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11
    Diese Regelung stellen keine unverhältnismäßigen Eingriffe in das Eigentum der Planbetroffenen dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.01.2008, 8 A 10976/07, AS RP-SL 35, 369; HessVGH, Urteil vom 06.08.1992, 3 UE 2486/91; VGHBW, Urteil vom 26.06.1984, NVwZ 1985, 63; Otto, NVwZ 1986, 900; Schink, DÖV 1991, 7).
  • VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09

    Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07

    Parkplatz neben Weinberg zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12

    Adäquate Möglichkeit zur Einsicht in Planunterlagen; notwendige Angaben zu

    Die vorgenannten textlichen Festsetzungen stellen auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum der von diesen Festsetzungen betroffenen Grundstückseigentümer dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Artenschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. dazu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012 - 1 C 11236/11 -, ZfBR 2012, 779, m.w.N.).

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass jedes Grundstück durch seine Lage und Beschaffenheit sowie die Einbettung in seine Umwelt, also durch seine jeweilige Situation, geprägt wird, was der Satzungsgeber bei seinen Festsetzungen zu berücksichtigen hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 C 10121/19

    Bauplanungsfestsetzung einer privaten Grünfläche

    Denn das städtebauliche Erscheinungsbild eines Ortsteils kann auch durch unbebaute Grundstücke geprägt werden (vgl. BVerwG, ebenda, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, 1304 [rückwärtige Hausgärten als private Grünfläche]; OVG Nds, Urteil vom 24. November 2010 - 1 KN 266/07 -, DVBl. 2011, 292 und juris, Rn. 57 [privates Parkgelände als Grünfläche]; hierzu: BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 4 BN 10/11 -, ZfBR 2011, 776 und juris, Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14

    Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam

    Wie sich aus dem Begriff des "Entwickelns" ergibt, steht der Gemeinde indessen bei der planerischen Fortentwicklung und Konkretisierung des Flächennutzungsplans durch die nachfolgende Bebauungsplanung ein Spielraum zur Verfügung, solange inhaltlich abweichende Festsetzungen die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. zum Beispiel OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, S. 1304 und juris, Rn. 32, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Damit ist die Festsetzung eines (allgemeinen oder reinen) Wohngebietes einschließlich zugeordneter kleiner Bereiche privater Grünflächen ohne Weiteres vereinbar (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11 -, juris Rn. 33).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 8 C 10885/15

    Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche in Rhodt unwirksam

    Der Gemeinde steht bei der planerischen Fortentwicklung und Konkretisierung des Flächennutzungsplans durch den Bebauungsplan vielmehr ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der eingehalten wird, solange inhaltlich abweichende Festsetzungen die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 4 BN 1/04 -, BRS 67 Nr. 55 und juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, S. 1304 und juris, Rn. 32 m.w.N., Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 C 10046/14.OVG - Runkel, a.a.O., § 8 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 9 N 18.1995

    Festsetzung einer privaten Grünfläche auf Privatgrundstück

    Allein aufgrund der größer dimensionierten Grünflächen ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung beeinträchtigt worden wäre (vgl. OVG RhPf., U.v. 12.7.2012 - 1 C 11236/11 - juris Rn. 34), weil es sich einerseits um Ausgleichsflächen und andererseits - soweit die Grundstücke FlNr.
  • VG Weimar, 04.08.2014 - 7 K 1392/12

    Ausnahmen und Befreiungen vom Fällverbot geschützter Bäume

    Baumschutzregelungen fallen im Übrigen regelmäßig nicht unter den Tatbestand der Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, sondern stellen Bestimmungen über Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 12.07.2012 - 1 C 11236/11 - juris Rdnr. 51).
  • VG Koblenz, 20.06.2022 - 1 K 1047/21

    Bauplanerische Festsetzung als private Grünfläche zum Schutz zweier Eschen in

    die Frage, ob der Plangeber die abwägungserheblichen Gesichtspunkte zutreffend bestimmt hat und ob er auf der Grundlage des derart ermittelten Abwägungsmate- rials die aufgezeigten Grenzen der ihm obliegenden Gewichtung eingehalten hat (vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 60; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, juris, Rn. 36).
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